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Und am Ende noch das Latinum!

Inmitten des Lockdowns und der Vorbereitungen auf das mündliche Abitur haben sich in der letzten Februarwoche vier Schülerinnen und ein Schüler aus der 13. Jahrgangsstufe der sog. „Gesonderten Prüfung im Zusammenhang mit der Abiturprüfung“ unterzogen, um auf diese Weise das Latinum im Latein IV-Kurs (zweite Pflichtfremdsprache seit der 11. Klasse) zu erhalten, das zusammen mit dem Abiturzeugnis als Anlage überreicht wird. Während man in Gymnasien nämlich das Latinum nach einer gewissen Dauer des Lateinunterrichts und mit einer mindestens ausreichenden Zeugnisnote gewissermaßen „automatisch“ bekommt, muss man im Latein IV-Kurs dafür extra eine Prüfung ablegen und diese auch mit mindestens der Note ausreichend bestehen. Diese Prüfung setzt sich zusammen aus einer 180minütigen Klausur, bei der ein Originaltext aus der Antike (in diesem Jahr Seneca) übersetzt werden muss, und einer 20minütigen mündlichen Prüfung über den in Klasse 13 behandelten Autor (vergleichbar einer mündlichen Abiturprüfung mit Prüfer, Prüfungsvorsitzendem und Protokollanten).

Auch wenn die Zulassungsvoraussetzungen an den Universitäten im Hinblick auf Lateinkenntnisse heutzutage nicht mehr so streng sind wie früher, gibt es immer noch Studiengänge, für die man – manchmal auch abhängig vom Standort - das Latinum benötigt (z.B. für Theologie oder Ägyptologie, aber auch für manche Lehramtsstudiengänge wie Geschichte oder Französisch).

Wir freuen uns sehr, dass alle die Prüfung bestanden haben, und gratulieren Emelie Albrecht, Moritz Krafft, Antonia Loeck, Johanna Ommert und Franziska Schindler ganz herzlich zu ihrem Latinum!!!



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